Teilhabechancengesetz bietet hohe Lohnkostenzuschüsse
Neue Beschäftigte einstellen, aber die Lohnsumme im Betrieb erhöht sich nicht? Ja, das geht, zumindest temporär. Einen Zuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns oder des Tariflohns verspricht das Teilhabechancengesetz seit 2019 Unternehmen, die Langzeitarbeitslose einstellen. Zumindest für zwei Jahre, danach verringert sich der Zuschuss pro Jahr um zehn Prozentpunkte. Maximale Förderdauer sind fünf Jahre, d.h. noch im letzten Jahr werden 70 Prozent des Lohns bezuschusst. Voraussetzung: Die eingestellte Person muss älter sein als 25 Jahre und in den letzten sieben Jahren vor Einstellung mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben. Es gibt noch eine zweite Fördermöglichkeit nach diesem Gesetz, die bereits bei Personen greift, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Dann werden die Lohnkosten zwei Jahre lang bezuschusst, im ersten Jahr mit 75 Prozent, im zweiten mit 50 Prozent. Außerdem können Weiterbildungskosten gefördert werden und die Unternehmen erhalten erhalten den pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Das sind erhebliche Summen, aber viele Personalabteilungen denken bei Langzeitarbeitslosen zuerst nicht an Chancen, sondern an mögliche Probleme. Auch dafür bietet das Gesetz Hilfe, die Beschäftigten können für sechs bis zwölf Monate gecoacht werden. Arbeitsagenturen und von ihnen beauftragte Coaches bereiten auf die Beschäftigung vor und begleiten dabei, helfen beim Auftreten von Problemen. Denn jenseits aller Vorurteil stimmt es doch oft, dass diese Menschen irgendwelche Probleme haben. Das kann gesundheitlich bedingt sein oder nur die schwierige Wiedereingliederung nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit, die Gewöhnung an regelmäßige Arbeitszeiten oder die körperliche Belastung. Was auch immer der individuelle Grund ist, er soll mit Hilfe der Coachs aus dem Weg geräumt werden. In Zeiten knapper Arbeitskräfte können Langzeitarbeitslose für manche Positionen eine Lösung sein. Viele von ihnen haben eine Ausbildung und nur irgendwann einmal etwas Pech gehabt oder eine falsche Entscheidung getroffen. Aus Sicht von Unternehmen mit Personalmangel schlummert hier eine durchaus vielversprechende Reserve, deren Aktivierung durch die Lohnkostenzuschüsse attraktiv wird.
Ein gutes Jahr nach Inkraftreten des Gesetzes gab es – trotz Corona-Pandemie – bereits rund 50.000 geförderte Stellen. Damit sind grob gerechnet etwa fünf Prozent der Langzeitarbeitslosen erreicht worden. Und der überwiegende Teil davon wurde in die Privatwirtschaft vermittelt, nicht bei öffentlichen oder kirchlichen Trägern. Das deutet darauf hin, dass dieses Instrument die Bedürfnisse der Unternehmen trifft. Auch laut den Evaluationsberichten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war die Zwischenbilanz positiv. In der im Sommer 2022 vorgelegten IAB-Evaluation zeigt das Institut sich „vorsichtig optimistisch“. Die Begleitung durch Coaches werde von den Geförderten wie den Unternehmen positiv gewertet, könne aber noch verbessert werden. Auch sei die Maßnahme weitgehend zielgruppengerecht. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die zunächst bis Ende 2024 vorgesehene Befristung dieses Instrumentes aufzuheben.
Unternehmen sind generell gut damit beraten, ihren Mangel an Arbeits- und Fachkräften durch eine Weitung der Zielgruppen zu beheben. Noch viel zu oft sind Personalabteilungen und Recruiterinnen auf klassische Zielgruppen festgelegt. In anderen Teilen der Bevölkerung nach passenden Kandidaten und Kandidatinnen zu suchen, selbst wenn diese nicht immer einen Optimal-Lebenslauf vorlegen können, erweitert die Möglichkeiten und damit die Erfolgschancen der Personalsuche.