Der richtige Umgang mit Azubis

Bestehen Auszubildende in Landwirtschaft, Gartenbau, Landtechnik oder bei Handels- und Finanzierungsunternehmen ihre Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis. Doch Vorsicht, hier lauern Fallstricke! Und was gilt eigentlich, wenn die Prüfung nicht bestanden wird? Welche Möglichkeiten gibt es, dies zu verhindern?
Veröffentlicht am 09.01.2025
Der richtige Umgang mit Azubis

Betriebe schließen Ausbildungsverträge für eine bestimmte Dauer. In der Regel erfolgt die Abschlussprüfung vor Ende des Ausbildungsvertrages. Die Gesetzeslage ist sehr klar: Mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse an die Auszubildenden endet das Ausbildungsverhältnis automatisch. Entscheidend ist die Bekanntgabe, Dauer des Ausbildungsvertrages, Überreichung von Zeugnissen oder andere Faktoren sind irrelevant. Dieses Detail ist sehr wichtig für Betriebe, die einen Auszubildenden oder eine Auszubildende nicht oder nicht auf Dauer weiterbeschäftigen wollen. Denn selbst wenn ein Azubi, der seine Prüfungsergebnisse bereits erfahren hat, nur einen einzigen Tag ohne neuen Vertrag im Betrieb weiterarbeitet, begründet dies ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Seine bereits mehrjährige Beschäftigung als Auszubildender wird von Arbeitsgerichten auf die Wartefrist nach Kündigungsschutzgesetz angerechnet.

Wie gehe ich rechtssicher vor? Sinnvoll ist auf alle Fälle, Azubis vor der Prüfung mitzuteilen, ob sie dauerhaft, befristet oder nicht übernommen werden. In den beiden letztgenannten Fällen sollte das schriftlich erfolgen, um nötigenfalls einen Beweis für einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu haben. Soll ein Azubi befristet übernommen werden muss ein entsprechender Arbeitsvertrag unterzeichnet werden spätestens am ersten Arbeitstag nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

Was gilt bei Nichtbestehen der Prüfung? Dann endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Datum. Azubis können die Abschlussprüfung wiederholen. Dann verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch bis zum Wiederholungstermin der Prüfung. Und das gilt auch für die zweite Wiederholungsprüfung, falls Azubis bei der ersten Wiederholung erneut durchfallen und einen dritten Versuch machen wollen. Allerdings muss eine zweite Prüfung innerhalb eines Jahres stattfinden – ist das nicht möglich, besteht kein Anspruch auf eine weitere Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses.

Gibt es Hilfe, um ein Durchfallen zu verhindern? Ja, die gibt es. Azubis, die ihre Abschlussprüfung nicht bestehen, sind durchaus auch für die Betriebe ein Problem, denn sehr häufig sind Auszubildende ja auch eine wichtige Quelle für den Fachkräfte-Nachschub. Und dementsprechend sind es verlorene Jahre und Ressourcen, wenn Auszubildende ihre Ausbildung in Landwirtschaft, Gartenbau oder Landmaschinentechnik oder auch bei Handels- und Finanzierungsunternehmen aus dem landwirtschaftlichen Bereich nicht bestehen. Deshalb ist es wichtig, Azubis sehr genau auszuwählen, um möglichst gut passende Bewerber und Bewerberinnen einzustellen. Dann sollten Betriebe sich von Anbeginn an um ihre Azubis kümmern, gerade auch jenseits der regulären Ausbildung. Läuft es gut, wie steht es um die Motivation, gibt es Ängste und Sorgen, wo hängt es in der Berufsschule – wer solche Fragen regelmäßig anspricht und dies in einer freundlichen, unterstützenden Art und Weise, kann Probleme frühzeitig bemerken und ihnen entgegensteuern.

Betriebe können Unterstützung bei dieser Präventionsarbeit bekommen, es gibt viele Förderprogramme zur Unterstützung der Ausbildung. Dazu zählen beispielsweise Einstiegsqualifizierungen, assistierte Ausbildung, Berufsausbildungsbeihilfe und weitere. Gute Ansprechpartner dafür sind neben den Landwirtschafts-, Handels- oder Handwerks-Kammern auch die Arbeitsagentur. Dort gibt es die AsA, Assistierte Ausbildung. In dieses Angebot sind auch die bekannten ausbildungsbegleitenden Hilfen integriert. AsA ist ein Programm mit individuellem Start, Ende und Inhalt. AsA kann schon bei der Bewerbersuche helfen, kann wie eine Art Nachhilfe Wissensrückstände aufholen, bei sprachlichen Hürden unterstützen oder als Konfliktlöser an Bord geholt werden. Es ist kostenlos für Azubis und Betrieb und orientiert sich am konkreten Förderbedarf.

 

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbilden/assistierte-ausbildung-betriebe