Externe Hofübernahme als Alternative zur Betriebsaufgabe

Immer seltener übernehmen Kinder den elterlichen Betrieb. Bleibt dann die Verpachtung der Flächen als einzige Möglichkeit? Die außerfamiliäre Hofübergabe kann eine Alternative sein.
Veröffentlicht am 22.04.2025
Externe Hofübernahme als Alternative zur Betriebsaufgabe

Der Bauernhof als Familienbetrieb sitzt tief in unseren Köpfen. Die alte Generation auf dem Altenteil, die Elterngeneration bewirtschaftet den Hof und die Kinder, die auch schon helfen und in deren Hände – traditionell in die des Erstgeborenen – der Hof später einmal übergeben wird. Das Bild ist nicht falsch, das zeigen viele Höfe, die in vierter, siebter oder gar zehnter Generation bewirtschaftet werden. Allerdings hat die Tradition auch Nachteile:

  • Alleinige Vererbung an den Erstgeborenen kann Ungerechtigkeiten bei der Erbverteilung erzeugen, wenn es mehr als ein Kind gibt.
  • Realteilung als Alternative führte historisch zu immer kleineren Ackerschlägen.
  • Die Pflicht bzw. Erwartung, dass übernehmende Kinder die älteren Generationen – mit oft nur kleiner Rente – versorgen, ist eine Belastung für Übernehmer und ein Risiko für die Alten.
  • Heute gibt es immer öfter die Situation, dass keines der Kinder seine Zukunft in der Landwirtschaft sieht und/oder Flächen und Zustand des elterlichen Hofes als nicht zukunftsfähig angesehen werden.

Standardlösung, wenn kein Kind den Hof übernehmen will, ist die Verpachtung der Flächen. So bleibt die Hofstelle als Wohnsitz erhalten, die Pachteinnahmen bessern die Rente auf und der Besitz bleibt in der Familie. Große Teile der landwirtschaftlichen Flächen sind heute verpachtet, manche Beobachter gehen von bis zu zwei Dritteln aus. Aber Verpachtung bedeutet nicht nur Einnahmen. So müssen Verpächter in der Regel außergewöhnliche Aufwendungen selbst bezahlen und die Pachtflächen in nutzungsfähigem Zustand halten – das kann bei Schäden durch Sturm, Lawinen, Erdrutschen oder Hochwasser zu enormen wirtschaftlichen Belastungen für Verpächter führen und/oder zu Rechtsstreit mit den Pächtern. Ebenso wird ein Pachtvertrag üblicherweise nicht durch Verkauf oder Vererbung der Pachtsache aufgehoben, Erben eines Pächters treten automatisch in den Pachtvertrag ein. Verbessert ein Pächter mit Zustimmung des Verpächters die Pachtsache, kann daraus bei Rückgabe eine Verpflichtung zum Mehrwertausgleich entstehen, d.h. der Pächter kann Geld verlangen.

Eine Alternative zu Betriebsaufgabe oder Verpachtung kann die Hofübergabe an Externe sein. Die lassen sich etwa über Hofbörsen finden, über Kleinanzeigen in Agrarmedien, das persönliches Netzwerk und Umfeld im Ort oder über landwirtschaftliche Organisationen. In manchen Bundesländern gibt es Initiativen, die externe Nachfolger vermitteln. Sind Kandidaten oder Kandidatinnen gefunden, muss geprüft werden, ob beide Seiten zueinander passen. Das betrifft nicht nur wirtschaftliche Fragen beispielsweise des Kaufpreises, sondern auch persönliche: Wenn Abgeber das Wohnhaus behalten, leben sie  – wie bisher auch – im direkten, quirligen, lauten usw. Umfeld eines Betriebes. Haben aber keine Mitsprachemöglichkeit mehr – daraus können Konflikte entstehen. Die Weggabe des Betriebes aus der Familie – in der er vielleicht schon seit Generationen war – kann auch ein emotionales und psychisches Problem sein. Und zwar für die Abgeber ebenso wie für deren Kinder, selbst wenn diese nicht übernehmen wollen, und auch im sonstigen Verwandtenkreis oder auch im örtlichen Umfeld. Es werden steuerliche und erbschaftsrechtliche Fragen berührt, ebenso wie die der unmittelbaren eigenen Zukunft. All das will gut überlegt sein.

 

In einem zweiten Beitrag zum Thema „Externe Hofnachfolge“ widmen wir uns demnächst praktischen Fragen: Wie vorgehen, welche Modelle außer Kauf und Pacht gibt es noch, wo gibt es Information und Hilfe?

Dossier „Hofnachfolge“ des Bundesinformationszentrum Landwirtschaft: https://www.praxis-agrar.de/betrieb/betriebsfuehrung/hofuebergabe