So gelingt Inklusion in der Landwirtschaft

Mit dem Rollstuhl auf den Acker? Das funktioniert vermutlich meist nicht gut. Aber Menschen mit Behinderung können in landwirtschaftlichen Betrieben passende Aufgaben finden. Angesichts des zunehmenden Arbeitskräftemangels sollten Betriebsleiter und -inhaber darüber nachdenken, gezielt Menschen mit Behinderungen einzustellen. Es gibt dafür gute Gründe.
Veröffentlicht am 24.07.2024
So gelingt Inklusion in der Landwirtschaft

Viele Werkstätten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bieten landwirtschaftliche oder gartenbauliche Tätigkeiten an. Dort gibt es vielfältige und flexible Arbeitsmöglichkeiten – eine wichtige Voraussetzung für die Beschäftigung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen. Auch aus Sicht der Betriebe gibt es gute Gründe, sich mit der Thematik zu beschäftigen. Zum einen natürlich der zunehmende Arbeitskräftemangel. Zum anderen bringen Menschen mit Behinderungen oft eine sehr hohe Motivation und Begeisterung auf. Das kann manch andere Schwäche ausgleichen. Zudem sollte heute klar sein, dass Menschen mit Behinderungen natürlich fachliche wie körperliche Kompetenzen haben. Einschränkungen in einem Bereich bedeuten ja nicht, dass die Person insgesamt nichts leisten kann. Betriebe ab 20 Beschäftigten haben zudem die Verpflichtung, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen. Und last but not least gibt es Fördermöglichkeiten – Informationen darüber gibt die Arbeitsagentur.

Schwerbehindert sind Menschen ab einem eingetragenen Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent. Der GdB zeigt schon auf, dass Behinderung nicht gleich Behinderung ist. Die Ausformungen und Auswirkungen sind mindestens so unterschiedlich wie die Beschäftigungsmöglichkeiten in grünen Berufen – auch deshalb ist es wahrscheinlich, dass mit Kreativität und gutem Willen eine für beide Seiten sinnvolle Integration machbar ist. Zudem haben die verschiedensten Formen von Arbeitshilfen große Fortschritte gemacht und können so auch bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen helfen. In der Datenbank Rehadat finden sich Beispiele guter Praxis – bis hin zum Umbau eines Schleppers für einen querschnittsgelähmten Landwirt. Die Landwirtschaftskammern haben einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die beraten, informieren und unterstützen. Außerdem sind Inklusions- und Integrationsämter sowie die Integrationsfachdienste gute Anlaufstellen. Diese unterstützen auch, wenn es mal Konflikte auf der Arbeit gibt. Denn Menschen mit Behinderung haben einen besonders starken Kündigungsschutz. Das sollten Betriebe vor der Einstellung unbedingt beachten, gerade weil in den grünen Berufen durch die Wetterabhängigkeit oftmals ein stark schwankender Arbeitskräftebedarf besteht. Auch wichtig: Der Anspruch auf zusätzlichen Urlaub ab einem GdB von 50% und steuerliche Vorteile bei der Einkommenssteuer.

Im Bereich der Ausbildung gibt es mit den Berufsabschlüssen der Fachpraktikerin, des Werkers oder der Helferin (unterschiedliche Bezeichnungen in den Bundesländern) sogar Angebote, die speziell für Menschen mit Behinderungen gedacht sind – und die auch Menschen ohne Schulabschluss offen stehen. Diese Ausbildungen und ihre Inhalte werden von den Landwirtschaftskammern festgelegt. Die Hochschule Mittweida hat in ihren Projekten „Teilhabe Landwirtschaft“ und dem Vorgänger „InnoLawi“ die inklusive und soziale Landwirtschaft untersucht und Praxisprojekte über mehrere Jahre hinweg begleitet. Im Teilhabegesetz wurde der Begriff des „Anderen Leistungsanbieters“ eingeführt, kurz gesagt eine Alternative zu den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Laut Hochschule Mittweida hat sich das mittlerweile zu einer guten Möglichkeit für die Einkommensdiversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe entwickelt. Andere unterstützte Organisationsformen für Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen möchten, sind der Außenarbeitsplatz (Anstellung bei einer Werkstatt, Arbeit auf dem Hof), Budget für Arbeit (Anstellung auf dem Hof, Lohnkostenzuschuss bis 75 Prozent und persönliche Assistenz, falls nötig), unterstützt Beschäftigung (Förderung von Qualifizierung und Ausbildung durch die Bundesagentur, Jobcoach bis drei Jahre) oder der Inklusionsbetrieb.

 

 

Datenbank Rehadat
https://www.rehadat-gutepraxis.de/praxisbeispiele/

Projekt Teilhabe Landwirtschaft der Hochschule Mittweida
https://teilhabe-landwirtschaft.de/

Handbuch zum Projekt Teilhabe Landwirtschaft
https://teilhabe-landwirtschaft.de/handbuch/